AGB

Haftungsausschluss: Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, deren Mitarbeiter oder andere verfassungsmäßig berufene Vertreter sowie gegen die in Ausführung der Vertragsleistung beauftragten und eingesetzten Personen sind ausgeschlossen, sofern es sich hierbei nicht um jeweils von diesen verursachte Personenschäden oder sonstige vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt. Unter den in Satz 1 angeführten Haftungsausschluss fallen zudem keine Schäden aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so dass bei Eintritt eines solchen Schadens eine Haftung hierfür bereits bei leichter Fahrlässigkeit unberührt bleibt. Der Umfang des Anspruchs ist in einem solchen Fall dann jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht wird hierbei eine solche verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Teilnahme am Kitecup sowie die Ausübung des Kitesports allgemein ein erhöhtes Verletzungsrisiko birgt, daher hat sich jeder Teilnehmer an den Kitekursen oder an sonstigen Schulungen oder Verleih selbst ausreichend und umfassend mittels Haft-/Unfall-/Krankenversicherung etc. zu versichern.
Die Teilnahme stellt besondere Anforderungen an die körperliche Verfassung, so dass der Teilnehmer mit seiner Unterschrift ausdrücklich bestätigt, dass er gesund und sporttauglich ist. Bei evtl. Zweifeln sollte er sich vor Anmeldung von einem Arzt untersuchen lassen.
Nachfolgende Ausführungen gelten auch im Falle nur eines Erziehungsberechtigten. Handelt es sich bei der teilnehmenden Person um einen Minderjährigen, so erklären die Erziehungsberechtigen mit ihrer vertraglichen Unterschrift, dass der Jugendliche (das Kind) über deren Versicherungen hinreichend vor entsprechenden Schäden mit abgesichert ist. Zudem bestätigen sie ausdrücklich, dass der Jugendliche (das Kind) nach ihrer Erfahrung auch die geistige Reife besitzt, mit der notwendigen Ernsthaftigkeit den Anweisungen des Ausbilders uneingeschränkt Folge leisten zu können und dies auch zu tun. Die Pflicht, den Anweisungen des Ausbilders unbedingt Folge zu leisten, betrifft auch alle übrigen Teilnehmer, da ansonsten im Falle der Zuwiderhandlung oder Nichtbeachtung einer ordnungsgemäßen Weisung im Falle eines Schadenseintritts oben angeführter Haftungsausschluss zugunsten des Verwenders der Teilnahmebedingungen zum Tragen kommen könnte.
Verzichtet der Teilnehmer auf das Tragen von Helm, so liegt dies ebenso in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Sonstiges und vom Teilnehmer mitzubringendes Material, muss vor Lehrgangsbeginn von ihm selbst auf entsprechende Tauglichkeit hin überprüft werden.
Sofern der Teilnehmer Material mietet, obliegt ihm hierfür ebenso eine eigenständige Tauglichkeitsüberprüfung, auch wenn dies bereits durch die Schule selbst erfolgt ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit der anvertrauten Ausrüstung pfleglich umzugehen, da er sich ansonsten schadensersatzpflichtig macht. Insbesondere eine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte hat daher zu unterbleiben und kann zudem, ebenso wie alle sonstigen Fälle des vertragswidrigen Gebrauchs, zu einer fristlosen Kündigung des mit der Kiteschule bestehenden Mietvertrags über das Material führen.
Selbst- oder fremdverschuldete Schäden sind vom Teilnehmer/Mieter unverzüglich gegenüber dem Vertragspartner anzuzeigen. Im Falle von Selbstverschulden ist der Schaden ebenso unverzüglich bei der entsprechenden Haftpflichtversicherung anzumelden.
Ausfall des Kitecup auf Grund von Witterungsbedingungen
Wenn die Witterungsbedingungen ( zu viel / zu wenig Wind ) es nicht zulassen, den Kitecup durchzuführen, behalten wir uns vor, den Contest oder die Party abzusagen.
Da wir einen hohen Kostenaufwand betreiben, erstatten wir keine Zahlungen zurück.
Stornobedingungen: Absage 22 Tage oder länger vor dem angesetzten Termin 50 % der Teilnahmegebühr. Absage von 21 Tagen bis zum Tag vor dem Kitecup: 100 % der Teilnahmegebühr.

Rechtswahl: Auf den zwischen den Parteien jeweils geschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Auf davon nicht erfasste grenzüberschreitende Sachverhalte im Bereich von außervertraglichen und deliktsrechtlichen Fragestellungen, können die Parteien nach Eintritt des Ereignisses, durch welches ein solches nicht vertragsrechtliches Schuldverhältnis entstanden ist, nachträglich und rückwirkend eine Rechtswahl treffen.
Gerichtsstandsvereinbarung: Sofern kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist und es sich nicht um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt, welche unter die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen würde, wird in nachfolgenden Fällen der Wohnort des Inhabers der Schule als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrags ergeben, vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung soll auch gelten, wenn der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt hat oder wenn der Wohnsitz des Vertragspartners oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, letztlich aber auch ausdrücklich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, sofern also der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. In letzterem Fall muss die Vereinbarung jedoch als Wirksamkeitserfordernis schriftlich abgeschlossen oder, falls sie mündlich getroffen wird, schriftlich bestätigt werden.
Erziehungsberechtigte
Hiermit erlaube(n) ich/wir meinem/unserem Kind an dem gebuchten Kitecup teilzunehmen. Über die Risiken und möglichen Gefahren des Kitesports habe(n) ich mich/wir uns im Vorfeld informiert und akzeptiere(n) nochmals ausdrücklich die allgemeinen Teilnahmebedingungen, insbesondere den dort aufgeführten Haftungsausschluss sowie die übrigen Teilnahmevoraussetzungen. Dass mein Kind über meine/unsere entsprechende Haftpflichtversicherung mitversichert ist, wird hiermit schriftlich bestätigt. Soweit es mir/uns zeitlich und räumlich möglich ist, werde(n) ich/wir auch vor Ort versuchen, unserer Aufsichtspflicht ebenfalls nachzukommen. Diese Erklärung ist von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, sofern nicht der/die Unterzeichnete versichert, im Einverständnis mit dem anderen Erziehungsberechtigten zu handeln oder das alleinige Sorgerecht für das Kind zu haben.
Teammitglieder oder ehemalige sind ausgeschlossen vom Gewinn der Preise.